Erste-Hilfe-Kurse in Schulen

Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juni 2019, Az. V.8/BS4402.44/41/2 sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, an einer Erste-Hilfe-Ausbildung teilnehmen zu können.

Primarstufe:

Der Zeitansatz ist hier nicht genau festgeschrieben. Der Erste-Hilfe-Unterricht soll altersgerecht durchgeführt werden und richtet sich nach dem jeweiligen Lehrplan und dessen Anknüpfungspunkten.

Kosten hierfür müssen von der Elternschaft, dem Elternbeirat, dem Förderverein oder der Schule/dem Sachkostenaufwandsträger übernommen werden. Näheres im persönlichen Gespräch.

Kursstärke: i. d. Regel 1 ganze Schulklasse / max. 25 Personen
Kosten:  6 UE á 45 min.  -  300 €


Sekundarstufe:

Die Kurse sollten in der Jahrgangsstufe 7/8 angeboten werden. Dauer und Umfang entsprechen dann der Vorschrift DGUV 304-001 und §19 FEV.

Kosten (siehe unten) müssen von den Schülern, der Elternschaft oder von Fördervereinen übernommen werden. Ausgestellte Zertifikate können dann bspw. zum Erwerb des Führerscheins benutzt werden.

Kursstärke: min. 10 Teilnehmende
Kosten: 55 €/Person

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