Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe (nach DGUV 304-001)

Aus- und Fortbildung


Betriebe sind nach §26 BGV grundsätzlich dazu verpflichtet je nach Betriebsgröße und -art zwischen 5% und 10 % der Belegschaft als Ersthelfer vorzuhalten.

Grundausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern unterscheiden sich kaum.

Die Kurse finden auf Wunsch bei Ihnen "Inhouse" statt.

Fragen zu Fahrtkosten, genereller Kostenübernahme und Kursdauer? Kontaktieren Sie mich oder schauen Sie in die AGB's

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Der Kundenwunsch zählt! Zusammen suchen wir einen für Sie und Ihr Unternehmen passenden Termin unter Beachtung aller Rahmenbedingungen. Kontaktieren Sie mich bitte...