Erste-Hilfe-Kurse in Bildungs- und Betreuungs- einrichtungen für Kinder


Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime etc. sind nach §26 BGV grundsätzlich dazu verpflichtet Ersthelfer vorzuhalten. Näheres im persönlichen Gespräch.

Grundausbildung und Fortbildung von Ersthelfern unterscheiden sich kaum.

Die Kurse finden Ihnen "Inhouse" statt.

Fragen zu Fahrtkosten, genereller Kostenübernahme und Kursdauer? Kontaktieren Sie mich oder schauen Sie in die AGB's

Leider keine Online-Anmeldung möglich! Warum?

Der Kundenwunsch zählt! Zusammen suchen wir einen für Sie und Ihre Schule oder Kindertagesstätte passenden Termin unter Beachtung aller Rahmenbedingungen. Kontaktieren Sie mich bitte...